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Dienstag, 25. April 2023

Die Inobhutnahmezahlen Explodieren ( Mal wieder )

 




Die Inobhutnahmezahlen Explodieren ( Mal wieder )

In Deutschland gibt es seit 1998 das **Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG)**, das erstaunliche Modi­fikationen im Familien­recht vornahm. Eines der bedeutsamsten Endziele des Erlasses war es, das so genannte „Kindeswohl“ in den Mittelpunkt zu stellen und die elterliche Verantwortlichkeit und das Sorgerecht für Nachkommen zu festigen.

Das KindRG führte die so genannte **Beweislastumkehr** ein, die es dem Jugendamt gestattet, bei „Kindeswohlgefährdungen“ (unbestimmter Rechtsbegriff) durchgreifen zu können, ohne dass es zuvor den Beweis erbringen muss, dass eine reale Gefahr für das Kind bestand oder bestehen wird. Dies bewirkt, dass die Eltern im Falle von Vorwürfen in bezug einer Kindeswohlgefährdung nunmehr beweisen müssen, dass sie in der Lage sind, das Kind zu sichern und zu versorgen.

In Zeiten sinkernder Geburtenzahlen (bei Deutschen) steigt die Schnüffelei des Staates in Familien an, wie man an dieser Statistik erkennt. 


Die Zahl der Inobhutnahmen wächst stetig [5]

Das bedeutet: Die Eltern sind, anders als im Strafrecht, verpflichtet, sich zu rechtfertigen.** Sie müssen Anschuldigungen entkräften und das Gegenteil, ja ihre unschuld beweisen. Grundrechte wie Aussageerweigerungsrecht oder Datenschutz oder das recht auf ein faires Verfahren mit Öffentlichkeit, exitieren an dieser stelle nicht. Und bis die Eltern sich gerechtfertigt haben, sind sind aber die Kinder oft nicht mehr da. Die Verfahren dauern oft jahre lang und dann heit es: Das Kind sei dort wo es ist "zuhause", es hätte eine "Entfremdung" stattgefunden.

Die für die Jugendämter arbeitenden „freien Träger“ (**oft Kirchen // Diakonie // Caritas // oder Stiftungen**) erstellen in der Zwischenzeit Berichte und Gutachten, welche die Vorwürfe, sind sie noch so absurd, bestätigen oder den Eindruck konstruieren, dass es richtig war, die Kinder aus der Familie zu nehmen. 

Dabei werden Grundrechte wie **Datenschutz** oder allgemeine Persöhnlichkeitsrechte, der Schutz des gesprochenen Wortes, oder die unverletzbarkeit der Wohnung völlig inoriert, ja mehr noch, diese Grundrechte werden gegen die Eltern angewand. Wo z.B gesagt wird, dass man die Namen der "anonymen Hinweisgeber" aus datenschutzgründen nicht nennen dürfe. Zudem muss erwähnt werden, dass die sogenannten "freien Träger" sich das Geld selber beantragen können und diese dann auch selber "bewilligen" können. 

Im tagesspieleg steht:

             Zitat. **Heinz Buschkowsky: „Die Träger bewilligen sich das Geld selbst“**[9]


Die anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Eltern sind nicht öffentlich. Die Eltern können keine Zeugen benennen. Sie können keine Beweismittel einrechen und wenn Sie es tun, dann werden diese Beweise in aller regel völlig ignoriert. Stellungnahmen von Ärzten, Lehrern, Nachbarn oder Verwndten werden nicht zur kentiss genommen, also Zeugenaussagen für die eltern genausowenig wie andere entlastende Beweise bzw. Beweismittel. 

Nur das Wort des Jugendamtes oder z.b des Sozialarbeiters an einer Schule z.B, der Berichte verfasst hat gegen die Eltern zählen. Und so mündet das ganze immer in ein "Schverständigen Gutachten", welches nicht selten den Eltern eine zumindestens verminderte Erziehungsfähigkeit atestiert. 

Nicht selten werden den Müttern vorgeworfen, dass Sie schlicht "verückt" wären. Die Väter werden oftmals unterstellt, dass Sie ja Hinweise geben würden, die den schluss zulassen, dass Sie irgendwie "Pervers" sein könnten. Die Kinder werden in den meisten Gutachten als "Verhaltensaufällig" dargestellt. Als ob es Kinder gäbe, die nicht "Verhaltensaufällig" wären. Prof.Dr.Wolfgang Klenner zu diesem Vorwurf, die Kinder sein "Verhaltensaufällig:


Zitat Prof.Dr.Wolfgang Klenner:


**"Kinder die nicht Verhaltensaufällig sind, sind Verhaltensaufällig."**


Das Jugendamt agiert in diesen FamGF Verfahren als "Beteiligte".... hier der Beweis:



Das obige Dokument ist autentisch. In diesem Dokument wird durch die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Jugendamtsmitarbeiter in einer Anhörung sich in diesen FamFG verfahren sich befinen. Und als solche genießen Sie um es salopp zu sagen: Volommene narrenfreiheit.

In wirklichkeit aber haben ein Team mit dem Richter zusammen gegen die Eltern

 Das Jugendamt ist also in wahrheit eine Partei in einem Gerichtsverfhren, flankiert von dem zuständigen Richter, der in aller regel alles tut, was das jugendamt "vorschlägt" und gleichzeitig aber sind Sie, wenn es "schwierig" wird, also die Eltern z.B eine Anzeige gegen die Jugendamtsmitarbeiter verfassen lediglich "lose beteiligte" in einem Kaffekränzchen.

Das Wort der Eltern zählt in aller regel garnichts, das heißt, wenn Sie überhaupt zu Wort kommen. Sie, die betroffenen Eltern, werden als **Schuldige** von vornherein behandelt, die gefälligst ihre unschuld zu beweisen haben. 

Was auch völlig logisch ist, denn alles andere wäre **"Verfolgung unschuldiger"**. [10] . Das Kindschaftsreformgesetzt mit seinem **FamFG** zwingt also die jusitz dazu Bürger die nichts getan haben vor ein eigenartiges "Gericht" welches in seiner Struktur aus 2 voneinander getrennten juristischen Ebenen besteht. 

In diesen Verfahren der so genannten "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" haben die eltern nicht nur keine Grundrechte wie z.B "Datenschutz", "Aussageverweigungsrecht" "Das Rcht auf ein faires verfahren" etc. Sondern hinzu kommt, dass das ZPO, die zivilie Prozessordung hier nicht greift. 

Wir haben es als mit einem eigenartigen Verfahren zu tun, wo nicht einmal den Eltern die Regeln aus dem ZPO ( zivile prozessordung) gewährt wird. Ein Verfahren woraus die eltern in aller regel als verlierer rausgehen MÜSSEN. Das ist eine art fußballspiel nicht 11 gegen 11 Spieler, sondern 2 gegen 22 Spieler. Undzwar Spieler, der Profiklase gegen 2 amatöre wo nicht mal die Grundlagen des Fußballspiels greifen. Denn die 22 Profifußballer brauchen sich an sogut wie garkeine Regeln halten, die 2 Amatöre aber hingegen, müssen alle Regeln die es gibt im Fußball, peinlist genau befolgen. 

Nicht mal Anwälte wissen, dass die zivile Prozessordung in diesen FamFG Vefahren nicht greift, es ist aber de fakto so: [16]

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland)

Zitat:

**Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).**

* stelle von mir rot markiert 

Die Jugendamtsmitarbeiter agieren im Status eines beteiligten in einer "Anhörung". Auf der anderen Seite aber sitzen die Eltern, die aufpassen müssen, was sie sagen oder nicht sagen. Jugendamtsmitarbeiter jedoch dürfen die Eltern beschuldigen, die Kinder Mißhandelt zu haben oder sogar Mßbraucht zu haben oder schlicht, Sie hätten das Kindswohl gefährdet. 

Dieser Begriff ist allerdigs ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem man alles mögliche machen oder lasen kann. Alleine dieser Begriff "Kindswohlgefährdung" vernichtet Familien zu hunderttausenden, weil er beliebig verwendet werden kann und wird. Es sind beliebige Begriffe wie auch "Erziehungsfähigkeit"... versuchen Sie mal zu erklähren, was das sein könnte. Es wird ihnen nicht gelingen. Aber teure Sachverständige, die können das sehr wohl bei einem Honorar von bis zu 30 000 Euro pro Gutachten. Lohnt sich.

Kindswohlgefährdung ist ein gutes Geschäft: 

Das ganze mündet dann oftmals in einer „Anhörung“ (nicht zu verwechseln mit einem Gerichtsverfahren), wo dann auf Kosten der betroffenen Eltern ein Gutachter bestellt wird, der nicht selten bis zu 30.000 Euro für das Gutachten verlangt. Alleine das reicht schon, um einer Familie finanziell das Genick zu brechen. Hinzu kommen natürlich Unsummen für Anwälte, sodass zum Schluss die betroffenen Familien auf einem Berg Schulden sitzen.[7] Der Staat dient hier bei wirtschaftlich schwachen Famiien als "Kreditgeber", der in vorleistung tritt und die Kosten für die Fremdunterbrigung zahlt und später aber bei der betroffenen Familie, sollten Sie Geld verdienen oder das betroffnen Kind erwchsen ist über das Heranziehgungsgesetz zurück holt.[7]

Tragisch ist es in Fällen, wie zum Beispiel im Falle einer Indischen Familie:* 

Der Vater der kleinen Familie ist nach Deutschland gekommen um als Informatiker zu arbeiten. Die kleine Tochter wurde in obhut genommen, weil angeblich die Tochter "Sexuell Mißbraucht" gewesen sein sollte. Diese Verdacht bestätigte sich nicht. Das Mädchen ist aber dennoch in Fremdunterbrinung. Das tragische zu dem seelischen Leid kommt nun dazu, dass der gut verdienende Familienvater, ein großen Teil seines geldes an das Jugendamt zahlen muss.**[14]** **[15]** Solche Aktionen verscheuchen natürlich die tatsächlichen Fachkräfte die nach Deutschaldn kommen wollen und vertreiben diejenigen, die hier sind.

An der Lage, dass die BRD täglich Babys, Kinder und Jugendliche vor ihren „bösen“ Eltern „rettet“, haben zwei Personen massiv mitgewirkt:

**Dr. Angela Merkel**: Das ist die Frau, die die Beweislastumkehr einführte, damals als Familienministerin im Kabinett Kohl. 

**Ursula von der Leyen**: Sie hat mit der Einführung der sogenannten **„Frühen Hilfe“** einen krassen Beitrag zur Explosion der Inobhutnahme-Zahlen beigetragen. Die sogenannte Frühe Hilfe [1] ist ein legales, engmaschiges **Spionagenetzwerk gegen Eltern** [2].

Wenn es um Kinder geht, gibt es keinen Datenschutz. Das klingt irgendwie gut, es geht ja um die Sicherheit von Kindern. In Wahrheit aber wurde eine Art professionelles Spionagenetzwerk aufgebaut aus Lehrern (Schulen), Kindergärten, Krankenhäusern, Hausärzten. Polizei und Ordnungsamt, ja selbst das Jobcenter, 

 tragen Daten zusammen, im Sinne von „Stille Post“. Es werden im Hintergrund Aktenlagen geschaffen, wo dann zum Schluss Puzzleteile herausgefischt werden, um eine „Inobhutnahme“ zu begründen.

Die betroffenen Familien werden seelisch traumatisiert und wirtschaftlich über Generationen vernichtet, durch Unter­bringungs­kosten von mehreren Tausend Euro pro Monat und Kind. 

Die deutsche Regierung spricht von „Inobhutnahme-Zahlen“. Das sind allerdings nicht die wirklichen Zahlen, was die angeblich "geretteten" Kinder betrifft. Denn pro Inobhutnahme sind es bis zu 8 Kinder. So muss die jährliche Zahl mindestens mit dem Faktor 1,5 bis 2 multipliziert werden, um auf die Zahl der tatsächlichen Kinder zu kommen.

Und wie zu befürchten wurden offenbar auch Babys, Kinder und Jugendliche aufgrund der Coronamaßnahmen von den Jugendämter "gerettet". [6]

ali ria ashley freier Journalist / Blogger


Quellen:

[1] Konzept der „Frühen Hilfe“: https://www.grin.com/document/132771

[2] "Merkel unterstützte den Vorschlag ihrer Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die ein Netzwerk aufbauen will, in dem sich die einzelnen Akteure besser miteinander abstimmen können." <br>https://www.focus.de/politik/deutschland/merkel-ruft-zu-mehr-wachsamkeit-auf-misshandlungen_id_1759739.html

[3] "Schwarzbuch Jugendamt - Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahme durch Jugendämter in Deutschland"<br>

https://www.yumpu.com/de/document/read/62316108/schwarzbuch-jugendamt

 [4]  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_315_225.html#:~:text       =Damit%20wurden%202021%20insgesamt%20rund,%25             )%20aufgrund%20von%20Selbstmeldungen%20durchgef%C3%BChrt.

  [5] https://www.zeit.de/news/2022-07/27/wieder-mehr-kinder-und-jugendliche-voruebergehend-in     -obhut

  [6] https://jugendhilfeportal.de/artikel/jugendaemter-nahmen-2021-5-mehr-kinder-und-jugendliche-in-obhut

   [7] https://www.gesetze-im-internet.de/kostenbeitragsv/BJNR290700005.html

   [8] https://www.dailysabah.com/deutsch/europa/2016/12/28/indien-schreitet-gegen-norwegens-jugendamt-ein

    [9]  https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-trager-bewilligen-sich-das-geld-selbst-2042521.html

    [10]  https://dejure.org/gesetze/StGB/344.html

    [11]  https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/FamFG.pdf

       [12]   https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_das_Verfahren_in_Familiensachen_und_in_den_Angelegenheiten_der_freiwilligen_Gerichtsbarkeit

         [13]  https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland)

          [14]    https://economictimes.indiatimes.com/news/india/why-boycott-germany-is-trending-here-is-all-you-need-to-know/videoshow/98213841.cms

          [15]   https://www.change.org/p/ariha-is-in-custody-of-german-agencies-from-last-14-months

   [16] Dokument Jugendamt als beteiligte unangreifbar