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Dienstag, 16. August 2016

Irrenhaus Deutschland – Der Fall: Angela Masch



Irrenhaus Deutschland 
Der Fall: Angela Masch

Mittlerweile, spätestens nach dem Skandalurteil gegen Angela Masch, ist es mehr als deutlich: 


Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie Polizei plus unsere Nachrichtendienste in Deutschland, stehen eisern hinter Jugendamt und Gerichtsvollzieher sowie den Mitarbeitern der freien Träger, den so genannten "Sozialarbeitern". Die Grundrechte der Bürger sind ihnen natürlich auch wichtig, aber nur um sich darüber gar köstlich zu amüsieren... könnte man meinen

Frau Angela Masch ist eine der ehrbarsten und mutigsten Frauen in unserem Land und ganz sicher keine Kriminelle


Es darf, erst recht nach dem Skandalurteil gegen eine der mutigsten und ehrbarsten Frauen in diesem Land Angela Masch, weiter nach Herzenslust gelogen, betrogen und gefälscht werden. Es dürfen fröhlich die Eltern bedroht, erpresst und als durchgeknallte hingestellt werden ohne juristische Konsequenzen für die Täter. Auch dürfen weiter Väter als aggressive Monster und die Mütter in aller Regel eben als durchgeknallte Wahnsinnige, die eine Gefahr für sich und andere darstellen würden, beleidigt werden mit Deckung der Deutschen Justiz, die nur allzu gerne aus den Tätern Opfer macht oder auch schon mal anders herum, wie im Fall Horst Arnold. Alles ohne folgen für die Täter, für die Verleumder und Rufmörder. Die ja noch weiter gehen und Eltern dazu erpressen sich auch noch psychologisch untersuchen zu lassen ( In aller Regel mit der Drohung: "Wenn sie die Begutachtung nicht machen lassen, dann nehmen wir ihre Kinder in Obhut!"obwohl das Laut Bundesverfassungsgericht verboten ist. Aber was interessiert das Jugendamt, das Familiengericht oder die Polizei und Staatsanwaltschaften in Deutschland sowas profanes wie "Gesetze"? Es sei denn man kann es gegen die Bürger verwenden, dann sind "Gesetze" schon nützlich. Jedenfalls hat man den Eindruck, dass es so ist bei all den Jusitzskandalen die kein Ende nehmen wollen.

Die gewonnen Erkenntnisse aus verfassungswidrigen Begutachtungen von Familien, werden in aller Regel dann in diesen Gutachten das bestätigen, was die ach so sozialen Sozialarbeiter und Jugendamtsmitarbeiter in Ihren fantastischen Berichten, nicht selten schlicht und ergreifend, gefakt haben. Wie z.B ein angenommener sexueller Missbrauch. Oder Häusliche Gewalt oder was auch immer. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Nicht selten wird ein ganzes Güllefaß den Eltern und über deren Kindern ausgeleert, mit verehrenden Traumatischen Folgen. Doch wen juckt es? Niemanden! Schon mal gar nicht die Polizei die gegen bestimmte Personen wegen Betrügereien, Verleumdung und übler nachrede und Prozessbetrug ermitteln müsste oder die Staatsanwaltschaften in diesem Land die gegen Personen anklage erheben müssten, die mit gefakten Berichten sich ein Kind nach dem anderen holen. Jeden Tag sind es zwischen 100 und 200 Kinder oder um ein anderes Bild zu geben: 

Jede Woche rund 40 voll Besetzte Reisebusse mit Kindern, die oft komplett verschwinden. Deutschland lässt also Personen verschwinden. Das wollen wir nicht vergessen und hier nochmal erwähnen.

Obwohl es in Deutschland Tausende nachgewiesener rechtswidrige, so genannter Inobhutnahmen gibt, also Entführungen von Minderjährigen oft mit brutaler Polizeigewalt ohne Rechtsgrundlage, ist nicht ein einziger Jugendamtsmitarbeiter oder ein Mitarbeiter der freien Träger oder ein Polizeibeamter von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Nach dem Skandalurteil gegen Frau Masch wissen wir auch warum und wir wissen nun alle, wo die Staatsanwaltschaft steht bzw. auf welcher Seite. Obwohl nicht selten Wasserdichte Beweise vorliegen, die zeigen, das Berichte tatsächlich gefälscht wurden um an die Ware Kind zu kommen um mit diesen Kindern Geschäfte zu machen.

Spätestens jetzt müssten die Polizei ermitteln und auch die Staatsanwaltschaften, denn sie erhält alleine durch die Artikel auf unserem Blog Kenntnis von möglichen Straftaten.

"Affen und Kriminelle..."

Strafanträge gegen ihre eigene Kaste, gegen Polizeibeamte oder Staatsanwälte, Richter werden in aller Regel direkt eingestellt. So wie es bei Tobias Kucharz war. Die brutale Entführung des Tobias Kucharz vom 21. 04. 2016 gegen 20 00 Uhr war und ist ein Skandal, aber das nun die Staatsanwaltschaft Frau Angela Masch, die diese Sache öffentlich machte nun von dem zuständigen Staatsanwalt als „Kriminelle“ beleidigt und alle die sich darüber im Internet empören als „Affen“ hinstellt, zeigt einmal mehr, wo wir stehen und wo die deutsche Justiz steht.Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte, ja Politessen dürfen weder bedroht oder beleidigt werden. Sofort kommt ein Urteil: 2000 Euro Strafe! zahlen sie diesen Betrag nicht, was viele nicht können, wandert der Bürger im Gefängnis. So entsorgt das System nun unliebsame Bürger, die sich auflehnen, die diese Arroganz nicht mehr ertragen können und wollen.

Inszenierte Gerichtsshow gegen Frau Angela Masch?



Obliegenheit der Staatsanwaltschaft ist es, in Strafsachen tätig zu werden. Wenig bekannt ist, dass Staatsanwälte gar nicht so selten selber kriminelle Handlungen begehen, u.a. durch Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) oder wenn das Recht gebeugt wird, was nicht selten vorkommt. Strafbare Handlungen von Staatsanwälten und Richtern oder Polizeibeamten werden eigentlich immer sehr schnell eingestellt ohne eine wirkliche Begründung. Wenn es aber gegen Bürger geht werden sämtliche Möglichkeiten so scheint es hervor gezaubert um eine Verurteilung zu erzwingen um nicht selten politischen Vorgaben zu entsprechen, denn Staatsanwälte sind nicht ihrem gewissen verantwortlich, sondern sind Weisungsgebunden. Sie müssen also das tun, was man ihnen sagt. Doch wer ist hier "man", wer hat dem Staatsanwalt gesagt, was er zu tun hat in dem Fall Angela Masch? Sind es die Politiker, die nicht ein Wort über den real existierenden Kinderhandel in Deutschland sagen? Wer gibt die "Weisungen?" an die Staatsanwälte?

Hier ein kleines Video von Herrn Pelzig zum Thema. Sehr aufschlussreich und passend. Wir wissen ja mittlerweile alle, was hinter den Kulissen läuft. die frage ist ja, wie lange wird dieser Zustand so weiter gehen?


Wenn Staatsanwälte beispielsweise unschuldige Anklagen und die dann auch noch verurteilt werden. So wie im Fall Horst Arnold. Heidi K. hatte ihren Lehrerkollegen Horst Arnold beschuldigt, er habe sie vergewaltigt. Viele Jahre liegt diese Anschuldigung nun zurück – Arnold wurde wegen ihr zu fünf Jahren Haft verurteilt, später nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen – doch sein Leben war zerstört. Er starb nach der Haftentlassung an gebrochenem Herzen. Allerdings diejenige, die fälschlicher Weise behauptete, dass sie von Herrn Arnold vergewaltigt worden sei, kam auch ins Gefängnis. Erstmals wurde in Deutschland nun eine Frau verurteilt, die – absichtlich – falsch behauptet hatte, geschändet worden zu sein und so vom angeblichen Opfer zur Täterin wurde.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte Heidi K. zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren wegen schwerer Freiheitsberaubung gem. § 239 Abs. 3 StGB. Heidi K. musste ebenso lange ins Gefängnis, wie der verstorbene Horst Arnold. (Urteil v. 13.09.2013 – 331 Js 7379/08 – 15 KLs).

Frage: Was passiert eigentlich Staatsanwälten, die ihren Job schlecht machen?

Wäre anständig im Fall Horst Arnold ermittelt worden, hätte es 2002 in Darm­s‍tadt gar nicht zum Prozess kommen dürfen. Es passiert ihnen nichts, unseren heiligen Staatsanwälten und Richtern die das Recht nicht selten mit den Füßen treten in Deutschland.

Aber Sie, die Staatsanwälte und Richter dürfen Bürger kriminalisieren und Anklagen sowie verurteilen ohne folgen. Es passiert ihnen nichts! Was passiert so genannten Sachverständigen wie Herrn Staud, die katastrophal schlechten und falsche Gutachten abliefern? Nichts passiert ihnen. Was passiert Richtern, die sich auf solche Staatsanwälte und Gutachter verlassen und Fehlurteile fällen? Ihnen passiert ebenfalls nichts. Und endlich: Was passiert Frauen, die Männer mit falschen Beschuldigungen ins Gefängnis bringen und an Leib und Leben ruinieren? Ihnen passiert üblicherweise auch nichts, sie werden stattdessen therapiert. Die Verfahren werden meist eingestellt mit der Begründung, es stehe doch Aussage gegen Aussage. Ein beschuldigter Mann oder eben Frau Angela Masch kommen nicht so leicht davon. 

Die deutsche Justiz ist das was sie ist: Eine Zumutung für die Bürger in diesem Land


Denn alle dort haben offenbar Narrenfreiheit. Sie können tun und lassen was sie wollen. Daraus resultiert natürlich ein Gefühl der Macht gegenüber jeden Bürger, der ihnen im Grunde genommen Schutz und Hilflos gegenüber steht, denn Gesetze gelten offenbar nur und ausschlie0lich für die Bürger, für die Justizkaste offenbar nicht. Rechtsbeugungen geschehen zum Beispiel durch Unterlassung von Ermittlungen durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaften. Besonders betrifft dies Anzeigen gegen Rechtsanwälte wegen Parteiverrates (§ 356 StGB) und gegen Richter wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Anzeigen gegen die vorgenannten Juristen, aber nicht nur gegen diese, werden häufig durch Staatsanwälte ohne Begründung eingestellt, wie dies u.a. die RiStBV und die nachfolgenden Zitate beweisen.

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Nr. 89. Bescheid an den Antragsteller und Mitteilung an den Verletzten, Abs. 2

Die Begründung der Ein­s‍tellungsverfügung darf sich nicht auf allgemeine und nichts sagende Redewendungen, z.B. „da eine Straftat nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen ist“, beschränken. Vielmehr soll in der Regel – um unnötige Beschwerden zu vermeiden – angegeben werden, aus welchen Gründen der Verdacht einer Straftat nicht ausreichend erscheint oder weshalb sich sonst die Anklageerhebung verbietet.

Der ehem. General­s‍taatsanwalt von Schleswig-Hol­s‍tein, Professor Dr. Heribert Ostendorf stellt in „Die Kriminalität der Mächtigen“, AnwBl 1991, Seite 70, fest:

„Die Strafverfolgungsorgane funktionieren bei der Kriminalität der Schwachen, sie funktionieren weniger bei der Kriminalität der Mächtigen. … Es ist heute schon Allgemeinwissen, dass mit dieser Kriminalität (gemeint ist die Wirtschaftskriminalität) erheblich höhere finanzielle Schäden verursacht werden als mit den Hunderttausenden Dieb­s‍tahlshandlungen zusammengenommen.“

Auszug aus dem Leserbrief von Horst Trieflinger in der FASZ vom 5.3.2000 „Die Dritte Gewalt“:

„General­s‍taatsanwalt Schaefer führt zutreffend aus, daß Staatsanwälte und Richter sich auf ihre gesetzlichen Aufgaben beschränken müssen. Leider halten sie sich oft nicht daran, wenn es um die Kriminalität in den eigenen Reihen geht (Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Parteiverrat bei ihren Juri­s‍tenkollegen, den Rechtsanwälten.)“

 Auszug aus dem Leserbrief des Richters i.R. Frank Fahsel, „Konsequente Manipulation“ in der Süddeutschen Zeitung“ vom 9.4.2008:

“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation.“

Auszug aus dem Programm des 34. Strafverteidigertages in Hamburg vom 26.-28.2.10 „Wehe dem, der beschuldigt wird“:

Beschuldigte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sehen sich einer staatlichen Übermacht gegenüber, der sie – gleichviel ob schuldig oder unschuldig – nicht gewachsen sind. Denn der mit der Beschuldigung konfrontierte Bürger verfügt in der Regel nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen, dem gegen ihn erhobenen Vorwurf wirkungsvoll zu begegnen. Den Strafverfolgungsorganen müssen vielmehr wirksame Grenzen gesetzt und ihre Handlungen einem System ständiger Kontrolle unterworfen werden.“



Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juri­s‍ten“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entla­s‍tungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“

Der ehemalige Stuttgarter Ober­s‍taatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:

„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, de­s‍to menschlicher wird die Ju­s‍tiz. … Heute aber hat die Entscheidung des Richters und des Staatsanwaltes für oder gegen den Handel nur den eigenen Nutzen im Auge: Wie bekomme ich mein Verfahren am schnellsten und bequemsten vom Tisch? Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum fassbare Bevorzugung des Wohl­s‍tandskriminellen. Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“

Der ehemalige Ober­s‍taatsanwalt Dr. Winfried Maier in einem Vortrag in der Hochschule Speyer am 24.10.2002:

„Deshalb wird der ideale Staatsanwalt von sich folgendes behaupten oder ihm sind zumindest folgende Grundregeln zu empfehlen: „Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht?“

Überrascht es also, wenn ein General­s‍taatsanwalt unter Hinweis auf Odersky (ehemals Präsident des Bundesgerichtshofes) in seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags betont: „Die Staatsanwaltschaft habe bei ihrem Vorgehen auch das Kräftefeld der politischen Strebungen, Erwünschtheiten, besser Verträglichkeiten einzubeziehen.“

V.iSdP....: Horst Trieflinger, Vors., Röderbergweg 34, 60314 Frankfurt am Main

Dieser Staat ist korrupt, bestechlich, parteiisch, skrupellos und ohne Maßen arrogant, dem der Bürger Schutz und komplett wehrlos gegenüber steht. Die Frage ist wie lange die Eliten in Deutschland ihr mitunter kriminelles Treiben noch weiter führen wollen?



Auch dieses Skandalurteil gegen Angela Masch: 

Sie zeigt den Hybris und den Wahn der Unfehlbarkeit der deutschen Justiz. Aber auch das sich die komplette Justiz sich in den Dienst einer mittlerweile verheerenden Politik gestellt hat. Ich höre schon den einen oder anderen Juristen angesichts der beiden unterschiedlichen Fälle Angela Masch und Horst Arnold  davon reden, man  können zwei Fälle nie miteinander vergleichen. Man müsse jeden Einzelfall detailliert prüfen – und dann würde sich auch  die Empörung legen bei vermeintlichen Fehlurteilen. Die deutsche Justiz, sie macht sich ihre Welt, wie sie ihr gefällt könnte man meinen? 

Da fällt mir ein anderer fall in diesem Zusammenhang ein: Pippi Langstrumf! Nein, das ist nun wieder ein ganz anderer Fall, sicher. Aber ganz sicher wäre Pippi  Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraim­s‍tochter Langstrumpf in der heutigen Zeit ganz schnell in einer der wunderbaren Kinderklapsen verbracht worden oder in einem der wunderbaren Einrichtungen der Diakonie, der Caritas, der AWO und wie sie alle heißen um dort bestmöglich auf dieses Leben hier vorbereitet zu werden, auf das Irrenhaus Deutschland.

Unterschiede zwischen denen, die wirklich was Leisten und denen, die vorgeben etwas zu Leisten, aber in Wahrheit aber genauso Transferleistungsbezieher sind, wie jeder andere Harz4 Bezieher auch

Es gib ein Lied der Kumpels der Bergleute aus dem Ruhrpott, als die Welt damals noch in Ordnung war, "Der Steiger" heißt das Lied. Das Lied handelt von den "Malochern" den Arbeitern der damaligen Zeit. Ehrbare Menschen, viele von ihnen sind früh gestorbenHier das Video dazu:



Und nun hier das Lied der deutschen Justiz die sich offenbar in ihrer grenzenlosen Arroganz gegen die Bürger gestellt hat von denen sie leben und alles was die Jugendämter und die so genannten "Freien Träger" tun oder lassen in aller Regel Absegnet oder Menschen, die kein Geld haben, keine Chance lässt sich vor Gericht ordentlich verteidigen zu können. Alltag in Deutschland. Nur reiche und bestimmte menschen bekommen von den Staatsanwaltschaften gar menschelnde und geradezu zärtliche Behandlungen, während arme menschen quasi rechtlos zu sein scheinen. Man merkt, das die deutsche Justiz nie die Nazis los geworden ist. 

Aber nun hier das Lied der deutschen Justiz, Polizei und Jugendamt



Währen so ein Kinderheim bis zu 8000 Euro pro Kind und Monat erhält bekommen Anwälte, die Eltern vertreten, die auf Prozesskostenhilfe angewiesen sind, pro Fall einen lächerlichen Betrag von 500 Euro. Man könnte meinen, das dies Absicht ist, denn für 500 Euro bewegt sich ein Anwalt eigentlich nicht oder kaum. Die Eltern und Betroffene, die auf einen Anwalt angewiesen sind vor Gericht, aber sich keinen leisten können, stehen nach wie vor auf verlorenem Posten. Die Gegenseite hingegen hat Geld, sehr viel Geld, Macht und Einfluss. Die Familienrichter glauben den Berichten der Sozialarbeiter, die Eltern die Belege bringen, das dies oder das nicht stimmt, werden -festellen, das Fakten und Beweise, in den Familien gerichtlichen Verfahren die Richter nicht interessieren. 

Es sei denn es sind belastende Dinge, gegen die Eltern. Das wird dann immer gerne als zusätzliches Beweismaterial angenommen. Auch Zeugen interessieren Familienrichter nicht.

Demgegenüber stehen Betroffene, denen dieser Staat mittlerweile alles nimmt, nicht nur die Bürger- und Grundrechte, sondern auch die Würde und ihre Kinder, Schutz und Hilflos gegenüber. Dieser Staat ist moralisch, juristisch und Menschlich am Ende angelangt. Sogar Anwälte, die ihre madanten lediglich verteidigen werden von einer außer Kontrolle geratenen Juitz mit geldstrafen belegt, wie in diesem Fall. Ein fall wie Tausendfach jeden tag passiert. Polizeibeamte behmen sich wie die Axt im Wald, warum denn auch anders, denn sogut wie alles was sie tun, wird von der Jusitz nicht nur gedeckt, sondern auch gebilligt. Lesen Sie meine verehrten Leser zum Thema Polizei- und Jusitz-skandal diesen Artikel. 

Zitat: http://justizalltag-justizskandale.info/?p=5411

Wenn’s denn der ( Ihrer) Wahrheitsfindung dient ! Ein Bericht von Heinz Faßbender und Hardy Kaiser

Die deutsche Justiz vs Bürger 



Der „Rechts­s‍taat“ brennt und die Verursacher von Amts wegen löschen ihn nicht! Wegen der Arroganz der Macht in Endlosschleife einer schweren Demenz!

Das Wahnsinnige ist, daß das Amtsgericht in Tübingen diesen Strafbefehl gegen den Anwalt zuläßt – deshalb muß hier die Frage erlaubt sein:

Wann sind Strafanzeigen von Ju­s‍tizgeschädigten wegen Rechtsbeugungen, Verleumdungen, Willkür etc. gegen Staatsjuri­s‍ten im Amte von Tübingen schon einmal mit der gleichen Verfolgungspenetranz behandelt worden?

Kommentar der Redaktion: Diese Justiz -Maschine, im alten Gei­s‍te von Marinerichter Filbinger >> „Was damals Rechtens war„, sagt er, um seine Todesurteile im untergehenden Nazideutschland zu begründen >> „das kann heute nicht Unrecht sein“ >> kann man getrost als die Wiederauferstehung des Volksgerichtshofes deklarieren…




Wenn Deutschland mal ein Rechtsstaat war, was zu bezweifeln ist, so ist dieser Zustand nun endgültig zu ende.


Ali Ria Ashley  freier Journalist / August 2016