DIE
wohl - T Ä T E R
Korruption durch deutsche Richter und Staatsanwälte?
Deutschland braucht ganz dringlich einen Eingriff in das Justiz System
sowie neue Regelungen ob der Transparenz, wer, was, wohin zahlt, als Richter
oder Staatsanwalt. Wohin fließt das Geld UND steht der überweisende Mitarbeiter
der Justiz ( Richter oder Staatsanwalt ) im direkten Zusammenhang mit
demjenigen, der das Geld erhält? Es soll Fälle geben, wo Staatsanwälte Gelder
an so genannte Stiftungen überwiesen haben sollen an deren Vorsitz z.B die eigene
Ehefrau sitzt. Oder es werden von der Justiz Gelder an die „Kinder und
Jugendhilfe der Stadt xy überwiesen… und das Geld landet quasi auf dem eigenen Konto,
da der Bruder des Richters Besitzer eines Kinderheimes ist. Nach unseren Recherchen
wurden in den Vergangenen Jahren rund 350 Millionen Euro WILLKÜRLICH an Vereine
und Organisationen ausgeschüttet, so wie es eben passte. Es muss mehr Transparenz
rein in diese Spendenverteilung mit der Gießkanne.
„Wohl-TÄTER“
Immer mehr wird deutlich wer hinter gewissen
"Wohl-TÄTERN" steckt. Es sind zumeist gewinnorientierte Vereinigungen
von Personen, die bereits nachweislich auch, nicht selten, im direkten Kontakt
stehen zu Teilen einer korrupt agierenden, mafiös strukturierten Jusitia. Oder
sich arm stellende, Partei- oder Kirchennahe oder direkte kirchliche
Großkonzerne, die einen auf "Wir sind ja so was von Gemeinnützig"
gebt uns all euer Geld , ja am besten auch eure Liebsten ( Senioren, Kinder,
"psychisch kranke“ ) und vertrauen, weil wir sind einfach die Guten, wir
sind die Wohl-TÄTER. Die Inhaber von gewissen "Wohltätigkeitsvereinigungen"
sind nicht selten die Ehefrau eines Richters, oder eines Staatsanwaltes oder
der Ehemann vom Jugendamtschef oder ist eventuell "Geistlicher" oder
"Der Landrat", oder ein Abgeordneter, ja, ein Volksvertreter oder ein
Polizist in hoher Position.
Das ist offenbar auch der Grund warum bisher im ganz deutschsprachigen
Raum kein Sozialarbeiter oder Gutachter, der beim Lügen und Betrügen erwischt wurde um an
Kinder zu kommen, juristisch verfolgt wäre. Das System deckt sich offenbar
selber. Ja mehr noch, die Korruption ist schon soweit geschritten, dass die
korrupten Personen an der Spitze der Bundesregierung ihre eigenen Gesetze
verfassen. Es ist schier unfassbar, was in Deutschland vor sich geht.
Der wiederum, der Polizist in höheren Positionen, hat einen
Bruder, der Grundschuldirektor ist, dessen Frau arbeitet auch an der Quelle:
Sie ist Krankenschwester auf einer Säuglingsstation wo es so richtig gut läuft
mit dem Retten und Helfen wenn es um diesen verstrickten Kunstwort: "Kindeswohlgefährdung"
geht.
Korrupte deutsche Jugendhilfe – das System deckt sich selber
Und frisst jeden Tag mindestens 100 Kinder. Doch keiner regt
sich wirklich auf so scheint es. Nicht ein Wort über die katastrophale Lage
eines deutschen Politikers im Bundestag. Die Gründe liegen auf der Hand. Die
Konzerne und Lobbys, die von den gut Laufenden „Geschäften“ um das „Retten“ und „Helfen“ von Kindern und
Jugendlichen extrem gut Profitieren, sitzen im Bundestag quasi auf dem Schoß
bestimmter Abgeordneter und lesen ihnen, so möchte man meinen, die Texte und Gesetzes
vor.
Gerade als es um die Reformierung des SGB ging, wo es früher hieß, dass vor einer In obhutnahme das Gericht anzurufen sei und das begründet werden müsste, wurde nun ein regelrechter „Familien-Totschläger“ aus dem Hut gezaubert. Wer da wohl die Hand von der damaligen Familienministerin Ursula von der Laien geführt hat? Doch nicht die großen kirchlichen Konzerne etwa oder andere, die sich ja solche Sorgen machen um das „Wohl“ von Kindern. Zwar sollen dann pro Kind und Monat bis zu 15 000 Euro und mehr gezahlt werden an die so genannten „freien Träger“, aber kein Geld da um einer Familie für eine, wenn auch nur kurze Zeit, eine Haushälterin zur Seite zu stellen. Denn das wäre eine wirkliche Hilfe für Familien… oder mal ein wenig Geld für einen Urlaub? Hunderttausende arme Familien sind ausgebrannt, weil dieses System die Menschen aussaugt.
Gerade als es um die Reformierung des SGB ging, wo es früher hieß, dass vor einer In obhutnahme das Gericht anzurufen sei und das begründet werden müsste, wurde nun ein regelrechter „Familien-Totschläger“ aus dem Hut gezaubert. Wer da wohl die Hand von der damaligen Familienministerin Ursula von der Laien geführt hat? Doch nicht die großen kirchlichen Konzerne etwa oder andere, die sich ja solche Sorgen machen um das „Wohl“ von Kindern. Zwar sollen dann pro Kind und Monat bis zu 15 000 Euro und mehr gezahlt werden an die so genannten „freien Träger“, aber kein Geld da um einer Familie für eine, wenn auch nur kurze Zeit, eine Haushälterin zur Seite zu stellen. Denn das wäre eine wirkliche Hilfe für Familien… oder mal ein wenig Geld für einen Urlaub? Hunderttausende arme Familien sind ausgebrannt, weil dieses System die Menschen aussaugt.
Hier
der Familien-Totschläger der damaligen familienminsiterin Ursula von der lain
und Angela Merkel und die anderen… „Wohl-TÄTER ;-)
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken.
Und nun der Familientotschläger der Frau Ursula von der
lain:
„Besteht eine dringende Gefahr und
kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das
Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.“
(3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein. (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
Kinder retten mit dem
Familientotschläger:
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Dieser an Dreistigkeit kaum mehr steigerbaren Gesetzestext, ist
das was es ist: Ein Familientotschläger,
da hier besonders mit vagen Rechtsbegriffen gearbeitet wird wie eben „Die Gefahr“.
Was soll das denn genau sein, diese „Gefahr“, was ist eine „Kindswohlgefährdung“?
Was ist eine „Erziehungsfähigkeit“?
Und nun, durch die analen des korrupten Systems zurück zu der
Krankenschwester die da die armen Kinder vor ihren bösen Müttern rettet ob das
Wohl dieser armen kleinen Babys. Und das ist auch gut so, denn ihre beste
Freundin freut sich über Neugeborene Kinder sehr, die sie dann an Kinderlose
Paare übergeben kann, denn Sie ist in dieser rein fiktiven Erzählung
SOZIALARBEITERIN beim Jugendamt. Natürlich völlig selbstlos macht Sie das, und
immer das Kindeswohl im Auge behaltend oder auch nicht, ist doch nicht so ganz
wichtig. Sie ist ja Teil eines Systems in der Ihr nichts passieren kann. Sie
darf auch vor Gericht lügen, falsche Berichte verfassen... es interessiert
keinen Polizisten oder gar einen Staatsanwalt.
Auf der einen Seite wollen die Retter und Helfer bloße beteiligte sein, agieren aber als Partei in einem Gerichtsprozess gegen die Eltern. Wer sollte es denn sonst sein als die "Gegenseite"? Also doch "Partei" bei Gerichtsprozessen? Natürlich. Schließlich agieren die angeblich lediglich "Beteiligten" als Partei, legen Beschwerden gegen Beschlüsse ein oder Missachten diese offen. Durch diese FamFG wurde dem Missbrauch unserer Gesetze Tür und Tor geöffnet. Es soll eigentlich gar kein Gericht sein, man will ja nur helfen, auf der anderen Seite werden knallharte gerichtlichen Entscheidungen getroffen. Irgendwas ist alleine an dieser Stelle Ober-faul und muss dringend reformiert werden. Warum reichen denn normale Gesetze nicht aus? Warum müssen denn so genannte "freiwillige Gerichtsbarkeiten" her? Welche ziele verfolgt man hier eigentlich?
Bestimmte, ich meine natürlich
nur ganz bestimmte, Sozialarbeiter haben die Lizenz zum Lügen und Betrügen vor
deutschen Gerichten, wenn es darum geht Eltern dabei zu helfen ihre Kinder zu
verlieren an Wohl- TÄTER. Nur böse Menschen denken, das da Dollarnoten in den
Augen solcher Menschen sich spiegeln würden. Dabei geht es immer nur und nur um
das helfen, um das "Retten" um das "Wohl" von Menschen.
Ganz ganz ehrlich! Ob Kinder, erwachsene, Jugendliche, egal wie alt... Sie kann
das Helfersystem gut gebrauchen.
Deren
Bruder wiederum, also der Bruder von der Krankenschwester, die auch mal genauer
hinguckt, wenn es um ihr Wohl geht, also das wohl der Kinder, also ihrer
Kinder, ist rein zufällig Kinderarzt und arbeitet auch in diesem Krankenhaus.
Der Neffe dieses Kinderarztes, der da in diesem rein fiktiven Krankenhaus
arbeitet schreibt, ja, ja... du ahnst es: Gutachten für das Familiengericht. Das
Stück für schlappe 20 000 Euro. Seine Frau wiederum, also die Frau vom Gutachter,
arbeitet in der Klapse als Psychologin... das läuft dort auch sehr gut, pro
Patient gibt es von der Krankenkasse 500 Euro... PRO TAG!
500
Euro PRO TAG UND „PATIENT“
Das sind im Monat auch mal so schlappe 15 000 Euro. Ähm, für was
eigentlich? Die "Patienten" werden in aller Regel eh nur mit
Medikamenten vollgepumpt und auf Standby-geschaltet... naja... und so weiter
und so fort. Über die letzten 70 Jahre haben sich diese Strukturen in
Deutschland ausgeweitet wie eine Epidemie. Die Frage ist nur: Wie will diese
Gesellschaft heile aus dieser Nummer kommen? Wie? Das ist hier die Frage... Wir
steuern auf eine Katastrophe zu wenn das so weiter geht. Eine handvoll
Polizisten oder Staatsanwälte oder Richter, können alleine diesen korrupten
Saustall nicht ausmisten. Da braucht es einer gesamt gesellschaftlichen
aufbegehren.
Es
geht ja schon lange nicht mehr um das Thema "Kinderklau" sondern um
auch das Psychiatrisieren von Menschen und anderes einsperren von Menschen.
Korrupte Politiker und andere greifen schon nach den Justizvollzugsanstalten.
Dann, dann Gnade uns Gott. Denn dann werden in Deutschland, das ist meine
vorsichtige Einschätzung, 4 mal mehr Menschen in den Justizvollzugsanstalten
einsitzen, als jetzt. Das System "Merkel" Deutschland ist an nur noch
wenige Meter von Nordkorea entfernt.
Daher flüchten immer mehr Menschen aus
Deutschland heraus.https://www.watergate.tv/ueber-1-million-menschen-wandern…/…
Es
heißt handeln, JETZT!
ali ria ashley freier Journalist / Autor
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