Die Jugendhilfelüge Teil II
In
Ermangelung richterliche Signatur ist kein Urteil rechtskräftig
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB. Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde.
Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat
(BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Zur Schriftform gehört generell das eigenhändige Signum:
(Vgl . z. B. Urteil vom
6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27.
Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtskräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Schneider, Justizangestellte als Urkundenbeamtin” und dazu ein unlesbarer gekrakel oder auf richterliche Anordnung sind in echten Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat! Wenn Sie meine verehrten Leser sich als Indianer auf einem Fasching verkleiden, sind sie doch noch lange kein Indianer oder?
"Die Unterschrift" und die geheimen Tricks der Behörden & der GEZ
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB. Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde.
Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat
(BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Zur Schriftform gehört generell das eigenhändige Signum:
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Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtskräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Schneider, Justizangestellte als Urkundenbeamtin” und dazu ein unlesbarer gekrakel oder auf richterliche Anordnung sind in echten Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat! Wenn Sie meine verehrten Leser sich als Indianer auf einem Fasching verkleiden, sind sie doch noch lange kein Indianer oder?
"Die Unterschrift" und die geheimen Tricks der Behörden & der GEZ
Ebendiese Urteilsentwürfe oder Scheinurteile werden auch von nichtkundigen Polizisten und Gerichtsvollziehern dennoch vollstreckt und dass obgleich für Richter die Schriftformerfordernisse in noch verschärfter Form gelten denn:
In Übereinstimmung mit § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem Richter zu unterschreiben.
Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:
Unterschriften von Richtern müssen alleweil mit dem Namen oder wenigstens so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“
Alleine aus diesem Grund ist jede Sorgerechtsentziehung rechtsunwirksam und somit Rechtswidrig.
Das betrifft natürlich auch so gut wie alle "Inobhutnahmen". Sie sind rechtswidrig, somit stellen sie eine Straftat dar. Darum fordern wir die unverzügliche Freilassung der in Gefangenschaft gehaltenen Kinder, die nicht selten in den Kindergefängnissen elendig seelisch zugrunde gehen.
Das ist aber denen, die mit diesen geraubten Kindern unfassbare Summen sich ergaunern scheißegal.
Deutsche Gerichte decken aktiv Prozessbetrug, die durch ihre gefälschten Berichte Kinder in ihre "Obhut" bringen um mit diesen Kindern Geschäfte zu machen. Sehr Gute Geschäfte! Es geht um ein Milliardengeschäft!
Die deutsche Justiz deckt hier sämtliche Straftaten gegen Bürger. Straftaten, die bis zum Menschenhandel gehen. Denn nicht selten sind die Kinder durch Prozessbetrug und gefälschte Berichte durch so genannte Sozialarbeiter oder Mitarbeiter der Pflegemafia in die Fängen dieser skrupellosem Geschäftemacher geraten. Warum ermittelt die Kriminalpolizei hier nicht? Die Antwort ist beängstigend: Vermutlich stecken
Wir fordern eine lückenlose Aufklärung dieser unfassbaren Straftaten gegen zumeist wirtschaftlich schwache Bürger, die so gut wie alle durch deutsche Richter mit begangen wurden
Rund
40 Reisebusse
Voll mit Kindern, verschwinden durch das oftmals kriminelle Treiben einiger Jugendämter und ihrer Mittäterorganisationen genannt "freie Träger" jede Woche!
So genannte "Freien Träger" wie Diakonie, Caritas, AWO, deutsches Rotes Kreuz etc. die sich schon seit Jahrzehnten mit dem Kindergeschäftdie Taschen voll machen haben offenbar jegliches Schamgefühl verloren.
Noch nie wurde ein Bandit, ein Betrüger ( Mit gefälschten Berichten ) der
zufällig ein Erzieher ist, oder Jugendamtsmitarbeiter ist, für seine
Erpressungen, Falschaussagen oder ähnlichem, von der Polizei oder
gar Staatsanwaltschaft behelligt. Warum eigentlich nicht? Nun, wir hörten von Fällen, wo die "Sozialarbeiterin" bei einem der freien Träger zufällig die Tochter des Richters ist, der über die Familiensache zu befinden hat. Und das ist offenbar keine Seltenheit, sondern die Regel, das sich Richter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte und Sozialarbeiter nicht nur kennen, sondern nicht selten auch privat miteinander "verkehren".
Kinder werden nachweislich von Richtern, Sozialarbeitern, Jugendamtsmitarbeitern und den so genannten Sachverständigen mit zur Hilfenahme der Polizei und Gerichtsvollzieher, aus Familien gestohlen bzw.geraubt . Und das nachweislich nicht selten mit komplett
erfundenen Geschichten, Verdrehungen und einer wirklich grotesken
Sprache wo es u.a. um Dinge geht, die es gar nicht gibt, wie z.B das
Märchen von der "Erziehungsfähigkeit" oder dem pervertiertem Begriff des "Kindswohls".
Es werden von Seiten der freien Träger, wie ein Fall im Kreis Lippe / Detmold von einer Mitarbeiterin der Diakonie einfach so mal ein Autounfall erfunden, es werden sexueller Missbrauch erfunden, es wird erpresst, gelogen und betrogen um an Kinder zu kommen und dieser pseudo Staat, diese unsere Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sehen zu?Ja ! Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, die verpflichtet wären hier einzugreifen, sehen diesem dreckigen Spiel offenbar zu. Bisher nicht eine erfolgreiche Ermittlung gegen einen Jugendamtsmitarbeiter. Offenbar können diese im rechtsfreien raum handeln. Warum ist das so?
Kinder werden nachweislich von Richtern, Sozialarbeitern, Jugendamtsmitarbeitern und den so genannten Sachverständigen mit zur Hilfenahme der Polizei und Gerichtsvollzieher, aus Familien gestohlen bzw.
Es werden von Seiten der freien Träger, wie ein Fall im Kreis Lippe / Detmold von einer Mitarbeiterin der Diakonie einfach so mal ein Autounfall erfunden, es werden sexueller Missbrauch erfunden, es wird erpresst, gelogen und betrogen um an Kinder zu kommen und dieser pseudo Staat, diese unsere Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sehen zu?
Ganz einfach, wir sind kein Staat! Wären wir ein Staat, dann würden tausendfach die Handschellen klicken. Wenn was passiert, dann ist es gegen die Opfer, gegen die Eltern und gegen die, die dieses dreckige Spiel sehen und es öffentlich machen.
18 Busse voller Kinder wurden 2014 jede Woche abgeholt und offenbar mafiosen Strukturen zugeführt. Wobei die Dunkelziffer um das doppelte höher
liegen muss. Denn eine "Inobhutnahme" beinhaltet
nicht selten bis zu 4, 5 oder mehr Kinder. Diese Kinder werden vor
unseren Augen regelrecht geraubt mit Tinte und Papier. Und das nicht
selten mit Hilfe der regulären Polizeikräfte oder eines der
staatlich anerkannten "Überfallkommandos", wie z. B die
SEK.
Wenn Eltern ihre Kinder nicht freiwillig herausrücken, klaut
man sie entweder hinter dem Rücken, also aus den Kitas oder den
Schulen oder auch schon mal gerne im Gerichtssaal im Familiengericht
vor den Augen korrupter Richter. Und die Schulen sowie Kitas machen
im übrigen, so wie es betroffene melden, sehr gerne mit beim
skrupellosen Kinderraub mitten in unserer angeblich zivilem
Gesellschaft.
Das Jahr 2014 hatte 52 Wochen. Es gab 48.000 Inobhutnahmen. 48.000 / 52 = 923 Kinder pro Woche / 1 Bus hat 52 Sitzplätze = 17,75 Busse, also fast 18 Busse. 923 Bussevoller Kinder in nur einem Jahr. wurden in
Heime und zu anderen fremden Leuten in so genannten "Pflegefamilien"
gesteckt.
Lasst unsere Kinder frei und bringt die Kriminellen, die mit gefälschten Berichten, Erpressungen und Bedrohungen Kinder in ihre Gewalt brachten vor ein internationales Strafgericht
Das Jahr 2014 hatte 52 Wochen. Es gab 48.000 Inobhutnahmen. 48.000 / 52 = 923 Kinder pro Woche / 1 Bus hat 52 Sitzplätze = 17,75 Busse, also fast 18 Busse. 923 Busse
Lasst unsere Kinder frei und bringt die Kriminellen, die mit gefälschten Berichten, Erpressungen und Bedrohungen Kinder in ihre Gewalt brachten vor ein internationales Strafgericht
Ali Ria Ashley
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