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Montag, 19. September 2016

So gut wie alle Kinder in Deutschland, die vom Jugendamt einkassiert wurden, sind rechtswidrig „In Obhut“ genommen worden

Die Jugendhilfelüge Teil II

In Ermangelung richterliche Signatur ist kein Urteil rechtskräftig  


Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB. Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde. 



Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat 


(BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137,49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).


Zur Schriftform gehört generell das eigenhändige Signum:

(Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtskräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Schneider, Justizangestellte als Urkundenbeamtin” und dazu ein unlesbarer gekrakel oder auf richterliche Anordnung sind in echten Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat! Wenn Sie meine verehrten Leser sich als Indianer auf einem Fasching verkleiden, sind sie doch noch lange kein Indianer oder?

"Die Unterschrift" und die geheimen Tricks der Behörden & der GEZ

Ebendiese Urteilsentwürfe oder Scheinurteile werden auch von nichtkundigen Polizisten und Gerichtsvollziehern dennoch vollstreckt und dass obgleich für Richter die Schriftformerfordernisse in noch verschärfter Form gelten denn:

In Übereinstimmung mit § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem Richter zu unterschreiben.

Im Zivilrecht gilt alternativ der § 315 ZPO.

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:

Unterschriften von Richtern müssen alleweil mit dem Namen oder wenigstens so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann





Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Alleine aus diesem Grund ist jede Sorgerechtsentziehung rechtsunwirksam und somit Rechtswidrig. 


Das betrifft natürlich auch so gut wie alle "Inobhutnahmen". Sie sind rechtswidrig, somit stellen sie eine Straftat dar. Darum fordern wir die unverzügliche Freilassung der in Gefangenschaft gehaltenen Kinder, die nicht selten in den Kindergefängnissen elendig seelisch zugrunde gehen. 
Das ist aber denen, die mit diesen geraubten Kindern unfassbare Summen sich ergaunern scheißegal. 


Deutsche Gerichte decken aktiv Prozessbetrug, die durch ihre gefälschten Berichte Kinder in ihre "Obhut" bringen um mit diesen Kindern Geschäfte zu machen. Sehr Gute Geschäfte! Es geht um ein Milliardengeschäft!


Die deutsche Justiz deckt hier sämtliche Straftaten gegen Bürger. Straftaten, die bis zum Menschenhandel gehen. Denn nicht selten sind die Kinder durch Prozessbetrug und gefälschte Berichte durch so genannte Sozialarbeiter oder Mitarbeiter der Pflegemafia in die Fängen dieser skrupellosem Geschäftemacher geraten. Warum ermittelt die Kriminalpolizei hier nicht? Die Antwort ist beängstigend: Vermutlich stecken auch Polizeibeamte mitten im Geschäft.

Wir fordern eine lückenlose Aufklärung dieser unfassbaren Straftaten gegen zumeist wirtschaftlich schwache Bürger, die so gut wie alle durch deutsche Richter mit begangen wurden und werden. 


Rund 40 Reisebusse

Voll mit Kindern, verschwinden durch das oftmals kriminelle Treiben einiger Jugendämter und ihrer Mittäterorganisationen genannt "freie Träger" jede Woche!



So genannte "Freien Träger" wie Diakonie, Caritas, AWO, deutsches Rotes Kreuz etc. die sich schon seit Jahrzehnten mit dem Kindergeschäftdie Taschen voll machen haben offenbar jegliches Schamgefühl verloren. 

Noch nie wurde ein Bandit, ein Betrüger ( Mit gefälschten Berichten ) der zufällig ein Erzieher ist, oder Jugendamtsmitarbeiter ist, für seine Erpressungen, Falschaussagen oder ähnlichem, von der Polizei oder gar Staatsanwaltschaft behelligt. Warum eigentlich nicht? Nun, wir hörten von Fällen, wo die "Sozialarbeiterin" bei einem der freien Träger zufällig die Tochter des Richters ist, der über die Familiensache zu befinden hat. Und das ist offenbar keine Seltenheit, sondern die Regel, das sich Richter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte und Sozialarbeiter nicht nur kennen, sondern nicht selten auch privat miteinander "verkehren".

Kinder werden nachweislich von Richtern, Sozialarbeitern, Jugendamtsmitarbeitern und den so genannten Sachverständigen mit zur Hilfenahme der Polizei und Gerichtsvollzieher, aus Familien gestohlen bzw. geraubt. Und das nachweislich nicht selten mit komplett erfundenen Geschichten, Verdrehungen und einer wirklich grotesken Sprache wo es u.a. um Dinge geht, die es gar nicht gibt, wie z.B das Märchen von der "Erziehungsfähigkeit" oder dem pervertiertem Begriff des "Kindswohls".

Es werden von Seiten der freien Träger, wie ein Fall im Kreis Lippe / Detmold von einer Mitarbeiterin der Diakonie einfach so mal ein Autounfall erfunden, es werden sexueller Missbrauch erfunden, es wird erpresst, gelogen und betrogen um an Kinder zu kommen und dieser pseudo Staat, diese unsere Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sehen zu? Ja! Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, die verpflichtet wären hier einzugreifen, sehen diesem dreckigen Spiel offenbar zu. Bisher nicht eine erfolgreiche Ermittlung gegen einen Jugendamtsmitarbeiter. Offenbar können diese im rechtsfreien raum handeln. Warum ist das so?

Ganz einfach, wir sind kein Staat! Wären wir ein Staat, dann würden tausendfach die Handschellen klicken. Wenn was passiert, dann ist es gegen die Opfer, gegen die Eltern und gegen die, die dieses dreckige Spiel sehen und es öffentlich machen.

18 Busse voller Kinder wurden 2014 jede Woche abgeholt und offenbar mafiosen Strukturen zugeführt. Wobei die Dunkelziffer um das doppelte höher liegen muss. Denn eine "Inobhutnahme"  beinhaltet nicht selten bis zu 4, 5 oder mehr Kinder. Diese Kinder werden vor unseren Augen regelrecht geraubt mit Tinte und Papier. Und das nicht selten mit Hilfe der regulären Polizeikräfte oder eines der staatlich anerkannten "Überfallkommandos", wie z. B die SEK. 

Wenn Eltern ihre Kinder nicht freiwillig herausrücken, klaut man sie entweder hinter dem Rücken, also aus den Kitas oder den Schulen oder auch schon mal gerne im Gerichtssaal im Familiengericht vor den Augen korrupter Richter. Und die Schulen sowie Kitas machen im übrigen, so wie es betroffene melden, sehr gerne mit beim skrupellosen Kinderraub mitten in unserer angeblich zivilem Gesellschaft.

Das Jahr 2014 hatte 52 Wochen. Es gab 48.000 Inobhutnahmen. 48.000 / 52 = 923 Kinder pro Woche / 1 Bus hat 52 Sitzplätze = 17,75 Busse, also fast 18 Busse. 923 Busse voller Kinder in nur einem Jahr. wurden in Heime und zu anderen fremden Leuten in so genannten "Pflegefamilien" gesteckt.


Lasst unsere Kinder frei und bringt die Kriminellen, die mit gefälschten Berichten, Erpressungen und Bedrohungen Kinder in ihre Gewalt brachten vor ein internationales Strafgericht


Ali Ria Ashley freier journalist / Publizist / Autor 


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