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Mittwoch, 5. Juni 2013

Bundeskanzlerin Merkel fordert eine offene Zivilgesellschaft in Russland

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http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/04/473041/bundeskanzlerin-merkel-fordert-eine-offene-zivilgesellschaft-in-russland/


Bundeskanzlerin Merkel fordert eine offene Zivilgesellschaft in Russland

Die deutsche Bundeskanzlerin fordert von Russland eine offene Gesellschaft. Insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen sollten ihrer Meinung nach mehr Mitsprachrecht bekommen. Doch dabei übersieht sie, dass die Menschenrechtslage in Deutschland dramatischer ist, als die deutsche Regierung zugeben möchte. Tausenden Familien werden druch die Jugenämter zu Unrecht und willkürlich ihre Kinder genommen.
Der erste Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Foto: Szilveszter Farkas/flickr).
Der erste Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Foto: Szilveszter Farkas/flickr).
Mit anschaulichen Worten hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine offene Gesellschaft in Russland angemahnt. Eine offene Gesellschaft sei der Garant für Wohlstand, sagte Sie gestern Abend in Hannover bei der Eröffnung der international größten Industriemesse. Merkel plädierte für eine aktive Zivilgesellschaft in Russland.
Die Kooperation zwischen beiden Ländern „gelinge dann am besten, wenn es eine aktive Zivilgesellschaft gibt“. Nichtregierungsorganisationen, so genannte NGO´s, sollten „eine gute Chance“ bekommen, so Merkel. Für diese wohlfeilenden Worte erhielt die Bundeskanzlerin Zwischenapplaus aus den eigenen Reihen. Dem ungeachtet ist die Stimmung zwischen den Regierungschefs allerdings derzeit so wie das Wetter, unterkühlt und unbeständig.
Hintergrund sind Durchsuchungen und Kontrollen der Staatsanwaltschaft auch bei deutschen Stiftungen in Russland. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sagte hierzu: „Russland könne nicht nur an westlichen Demokratie-Maßstäben gemessen werden. Russland sei ein Partner, “dessen Interessen wir gut kennen und berücksichtigen sollten”, sagte er in der Zeit Online.

Der moralische Zeigefinger deutscher Politiker hat längst seine Unschuld verloren

Die Bundeskanzlerin sollte ihre Hausaufgaben machen. Die Situation im eigenen Land ist, was die „Zivilgesellschaft“ und Menschenrechte betrifft, ernst bis besorgniserregend. Das wissen die meisten, doch kaum jemand erwähnt oder thematisiert dies. Die Menschenrechtslage in Deutschland ist laut UN mangelhaft.
Polizeigewalt, Behördenwillkür, Rassismus und Diskriminierung sind ein faktisches Problem in Deutschland, das immer bedrohlichere Züge annimmt. Sie gipfelten in den NSU Morden. Doch geschehen ist bis heute nur wenig. Im Gegenteil, es wird vertuscht und beschönigt. Eine öffentliche Debatte über fundamentale Probleme in Bezug auf die „Zivilgesellschaft“ in Deutschland findet weder wirklich in der Presse noch im Parlament statt.
Die Länder in Europa sind es leid von Deutschland, erst recht nach den NSU Morden und den Vertuschungsaktionen des Staatsschutzes, inklusive Verhüllungen von Fakten durch etliche Behörden und Politiker und Beamte, angemahnt zu werden.
Deutschland sitzt, wie noch nie zuvor, in einem Sumpf aus Korruption, Filz und den Umtrieben diverser Lobbygruppen, die die Politiker und Beamten hofieren. Oft mit Erfolg, wie man heute weiß. Was Frau Merkel betrifft: Ihr geistiger Ziehvater Helmut Kohl, könnte über Korruption in Deutschland ein Lied singen. Das Opfer der so genannten „Spenden-Affäre“ war eben die Zivilgesellschaft und der Rechtsstaat, den Frau Merkel bei anderen Ländern gerne anmahnt.

Beispielloser Filz im Familiengericht-Jugendamt-Gutachter System

Das Familiengericht-Jugendamt-Gutachter System ( FJGS ) entzieht wie am Fließband betroffenen Eltern sämtliche Bürgerrechte und nimmt jeden Tag an die 100 Kinder „in Obhut“. Hierunter leidet die Zivilgesellschaft in Deutschland seit Jahren. Betroffene Eltern versuchen sich vergeblich im Internet Gehör zu verschaffen. Die Rufe nach der Staatsanwaltschaft, ja sogar nach dem Bundeskriminalamt, die hier doch ermitteln müssen, hört man immer wieder, aber niemand will eingreifen und keine Kriminalpolizei will den Sachverhalt offenbar hören und Ermittlungen einleiten.
Alle schauen konsequent weg. Warum? Über dieses spezielle Problem mit dem Jugendamt sprechen, mag Frau Merkel aber auch nicht. Es sind eben offensichtlich zu viele, die im Boot sitzen im „Kirchenstaat Deutschland“. Da mahnt man eben doch viel lieber die Sorge um die „Zivilgesellschaft“ in Russland an, das gibt ein gutes Gefühl und lenkt vom Balken ab, der im eigenen Auge steckt.
Allein was die Familiengerichte und das Jugendamt betrifft ist die Situation mehr als verheerend um nicht zu sagen katastrophal. Ausländische Regierungen laufen Sturm gegen die Praktiken deutscher Jugendämter unter anderem auch Ankara. Allerdings ohne Erfolg. Willkür in deutschen Gerichtssälen ist an vielen Stellen auch nachweisbar und man hat auch den Eindruck in bestimmten Regionen ( Münster Osnabrück ) an der Tagesordnung, denn das System Jugendamt-Familiengericht-Gutachter ( FJGS ) haben sich ein Rundum-Sorglospaket geschnürt, welches da FamFG sich nennt:
„Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit – FamFG“

Kinder werden aus Säuglingsstationen „in Obhut“ genommen mit Kunstbegriffen wie „Empathie-Unfähigkeit“ oder „Erziehungsunfähigkeit“

Es ist für Außenstehende abstrus. Da werden Müttern das Sorgerecht über ein Kind entzogen, was noch gar nicht auf der Welt ist oder Kinder „in Obhut“ genommen, die sich noch in der Säuglingsstation befinden, weil die Mutter angeblich „erziehungsunfähig“ sei und dies oft ohne einen Gerichtsbeschluss. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, dass nur dann und nur dann, das Sorgerecht entzogen werden darf, wenn die „Kindswohlgefährdung“ eingetreten ist, interessiert weder Jugendamt noch Familiengericht, obwohl diese Instanzen an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes weisungsgebunden sind.
Die Regeln der Zivilen Prozessordnung (ZPO) greifen hier ebenso wenig wie der des Strafgesetzbuch (StGB) oder andere Bereiche des deutschen Rechts. Dies bedeutet im Grunde genommen: Es gibt gar kein „Gerichtsverfahren“ gegen die betroffenen Eltern, es soll ja nur Geholfen werden, heißt es so schön beschönigend.
In aller Regel geschieht dies von dem „Gericht“ beauftragten „Sachverständigen“, der eine Empfehlung gibt oder auch schon mal ein Urteil fällt, wie ein Advokat und der Richter nickt das Ganze ab. Das aber, dass Jugendamt quasi eine Fachabteilung des Familiengerichtes ist und umgekehrt, davon will niemand etwas hören ( Interessenkonflikt ). Und es ist doch wohl klar in welchem Sinne der Sachverständige sein Urteil fällen wird, was ja auch tausendfach bestätigt wird.
Sachverständige „verurteilen“ Kindseltern teilweise in einer Art und Weise, dass man dafür keine Worte finden kann. Da werden Eltern gezwungen wie Affen in einem Käfig mit Ihren Kindern zu spielen, damit der Gutachter feststellen kann, ob die Eltern „erziehungsfähig“ sind oder auch nicht. Ein Skandal, der seinesgleichen sucht in der deutschen Nachkriegsgeschichte und ein Sachverhalt, der Wellen der Empörung bei ausländischen Regierungen auslöst. Zu Recht!

Familiengerichtliches Verfahren: Fakten? Unerwünscht. Zeugen? Unerwünscht Öffentlichkeit? Unerwünscht Presse? Unerwünscht.

Man will unter sich bleiben, nichts soll nach außen dringen. Solche Verfahren kennt man nur von Diktaturen, aber das ist die Realität im familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland, wenn es um das Einverleiben auch von türkischstämmigen Kindern oder eben auch russischstämmigen Kindern in Deutschland geht. Es ist an der Zeit, dass Putin diese skandalösen Praktiken in Deutschland anmahnt und es ist auch richtig, dass hier Ankara interveniert.

Bizarre Realität in Deutschland: Eltern wollen nach dem Strafgesetzbuch angeklagt werden

Es ist nicht zu fassen: Betroffene Eltern fordern im familiengerichtlichen Verfahren, dass sie wenigstens nach dem StGB ( Strafgesetzbuch ) angeklagt werden, damit Sie wenigstens auch das Recht bekommen, sich verteidigen zu können, denn beim Familiengericht zählen keine Fakten oder Beweise, vor allem dann nicht, wenn sie die Eltern entlasten. Es zählen der Vorwurf und die „Meinung“ des Jugendamtes, welches in aller Regel aus nichts anderem als ein Berg voller Spekulationen, Hypothesen und Unterstellungen besteht.
Die „anonymen“ Melder, deren Daten peinlichst geschützt werden, hier wird der Datenschutz plötzlich GROSS geschrieben, und das Urteil des Sachverständigen bzw. Gutachters sind entscheidend. Nirgendwo auf der Welt gibt es derartig beschämenden gerichtlichen Vorgehensweise, ein enormes Problem für die Zivilgesellschaft in Deutschland. Denn die hat sich noch nie ohnmächtiger gegenüber willkürlichen Maßnahmen des Staates gefühlt.
Auch muss das Jugendamt nichts belegen oder gar beweisen. Es behauptet einfach etwas. Oft liegen Berichte der so genannten „Sozialarbeiter“ vor, die als Beweise, ja als „Geständnisse“ gegen die Eltern verwendet werden. Diese Berichte werden oft ohne Wissen und Billigung der betroffenen Eltern gemacht.
Die Eltern wurden zuvor nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass alles, was Sie sagen oder tun, gnadenlos gegen Sie verwendet wird oder kann. Es ist ein böses Spiel, was mit den betroffenen Eltern veranstaltet wird. Es wird in die Familien eine so genannte „Familienhilfe“ installiert, die aber nur Wenigen hilft. Das muss man wissen, wenn man dieses komplexe Thema verstehen will.
Die Sozialarbeiter sind oft angestellte der Diakonie, der Caritas oder des Deutschen Roten Kreuzes ( sogenannte Träger ). Die Träger unterhalten aber selber Kinderheime und kassieren pro Kind bis zu 14 tausend Euro pro Monat. Ein lohnendes Geschäft.
Datenschutz wird beim System Jugendamt-Familiengericht groß geschrieben, wenn es um Namen und Rechte, der „Melder“ oder Jugendamtsmitarbeiter geht. Dass aber auch mit diesem Kunstbegriff tausende Eltern und Kinder wie am Fließband entrechtet werden, will niemand und schon mal gar nicht die Politik in Deutschland hören.
Auch russische Eltern sind betroffen, denen man in Deutschland die Kinder weg nahm oder eben auch polnische oder italienische Eltern. Ausländische Regierungen, allen voran die polnische, sprechen von „Germanisierung“ ihrer Kinder und von Kinderraub. Wenn auch nur ein Hauch an diesen Vorwürfen dran sein sollte, dann hat Deutschland und seine Akteure, ein gewaltiges Problem.
Madeleine Albright erkundigte sich einst beim damaligen Außenminister Joschka Fischer, wieso deutsche Gerichte Kindesentziehung billigen würden. Sie erhielt keine klare Antwort. Fischer meinte lediglich, dass es auch einem Außenminister nicht zustehen würde, deutsche Gerichte zu kritisieren. Es geht eine subtile Angst durch Deutschland und zwar vor deutschen Gerichten und Sicherheitsdiensten.
Und Zack bist du „prozessunfähig“ und bekommst einen Betreuer. Nirgendwo in der Welt ist man schneller entmündigt als in Deutschland. Auch die Bürger, die sich bei Gericht gegen Ungerechtigkeiten vehement wehren, werden kurzer Hand als „prozessunfähig“ abgestempelt oder zu „psychatrisiert“. Das ist mittlerweile die Regel. Was ist mit den Rechten der Zivilgesellschaft in Deutschland in den Sälen der Familiengerichte Frau Bundeskanzlerin? Möchten Sie da nicht auch ein wenig Offenheit fordern?
Seit Jahren protestieren Tausende gegen Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland. Allein letztes Jahr wurden an die 40.000 Kinder ihren Eltern genommen. 2011 waren es 38.500 Kinder. Kinder massenhaft von Ihren Eltern zu entreißen, ist eine unfassbare Tat. Hier müssen endlich Ross und Reiter beim Namen benannt werden. Deutschland ist de facto ein Kirchenstaat.
Diejenigen, die von den Kindern profitieren die in Obhut genommen wurden, arbeiten zusammen mit denen, die dafür sorgen, dass die Kinder auch entzogen werden. Doch Frau Merkel fordert eine offene Zivilgesellschaft in Russland. Nun, ihre Töne sind schon bedeutend leiser geworden. Zumindest beklagt sie nicht mehr die Menschenrechts-Situation in Russland. Denn sie weiß, dass sie sich damit blamieren würde. Zu unserem Unmut.
Ali Ria Ashley
Freier Journalist

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